Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte und der prägenden Bestandteile der Kulturlandschaft nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Dabei erstreckt sich der Schutz auf die gesamte Substanz eines Kulturdenkmals einschließlich seiner Umgebung, soweit diese für die Erhaltung, Wirkung, Erschließung und die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung ist.
Gesetzliche Grundlage ist das
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) vom 21.10.1991 (GVBl. LSA S. 368 ber. 1992 S. 310), zuletzt geändert am 27.12.2005 durch das dritte Investitionserleichterungsgesetz (GVBl. LSA Nr. 67/2005).
Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau gehört zum Dezernat Wirtschaft und Stadtentwicklung und ist eine Abteilung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Denkmalpflege.
Sie erteilt Auskünfte über das
Denkmalverzeichnis und berät Denkmaleigentümer u. a. zu deren Pflichten im Rahmen von
Genehmigungen sowie zu den Möglichkeiten finanzieller
Förderung.
Darüber hinaus koordiniert die Behörde den jährlich am zweiten Sonntag im September stattfindenden
Tag des offenen Denkmals.
Das
Glossar gibt Auskunft über grundlegende Begriffsbesimmungen der Kulturdenkmale.
Für Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung und Erteilung einer Zuwendung für Denkmalpflege stehen
Formulare bereit.