Im Denkmalverzeichnis der Stadt Dessau-Roßlau sind alle derzeit inventarisierten Kulturdenkmale aufgeführt.
Das Verzeichnis wird als deklaratorische Denkmalliste nachrichtlich geführt.
In die Liste werden Objekte aufgenommen, die die im
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) genannten Voraussetzungen erfüllen, wobei die Denkmaleigenschaft eines Objektes nicht von der Eintragung in die Liste abhängt.
Einzusehen ist es bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, die in der Stadt Dessau-Roßlau beim Amt für Stadtplanung und Denkmalpflege abgesiedelt ist.
Die Inventarisierung (Aufnahme von Kulturdenkmalen in das Denkmalverzeichnis) erfolgt durch das
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Halle.