Kulturdenkmale im Sinne des
Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind gegenständliche Zeugnisse des menschlichen Lebens aus vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten sind.
Öffentliches Interesse besteht, wenn diese von besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer, wissenschaftlicher, technisch-wirtschaftlicher oder städtebaulicher Bedeutung sind.
Kulturdenkmale werden wie folgt untergliedert:
sind Kulturdenkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen bestehen. Dazu gehören auch Garten-, Park-, und Friedhofsanlagen, sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, produktions- und verkehrsbedingte Reliefformen wie Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen.
sind Mehrheiten von baulichen Anlagen. Diese können historische Kulturlandschaften, die in der Liste des Erbes der UNESCO (z.B. Dessau-Wörlitzer Gartenreich) aufgeführt sind, Stadtgrundrisse, Stadt- oder Ortsbilder, Ortssilhouetten, Stadtteile und Stadtviertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein.
sind Reste von Bauwerken, Gegenständen und Lebewesen, die im oder auf dem Boden, im Moor und unter Wasser erhalten geblieben sind und die von der Geschichte des Menschen Zeugnis ablegen. Insbesondere sind dies Siedlungen und Wüstungen, Befestigungsanlagen aller Art, Landwehren mit markanten Grenzverläufen, Produktionsstätten wie Ackerfluren und Werkplätze, Glashütten, Öfen, Pingen, Halden, Verkehrsanlagen, Be- und Entwässerungssysteme, Gräberfelder, Grabanlagen, darunter auch Grabhügel und Großsteingräber, Höhlen, Kultstätten, Denkmale der Rechtsgeschichte und Überreste von Bauwerken sowie Steinmahle und Schälchensteine.
sind die Mehrheiten von archäologischen Kultureinheiten.
sind als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge, Geräte, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Trachtenbestandteile, Bekleidung, Kulturgegenstände, Gegenstände der Kunst und des Kulturhandwerkes, Münzen und Medaillen, Verkehrsmittel, Maschinen und technische Aggregate, Teile von Bauwerken, Skelettreste von Menschen und Tieren, Pflanzenreste und andere Hinterlassenschaften.
sind Meilensteine, Obelisken, Steinkreuze, Grenzsteine usw.