Das Programm „Stadtteile und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“ wurde 1999 als neuer Baustein der Städtebauförderung geschaffen, um auch die Unterstützung nicht-baulicher Projekte zu ermöglichen. Die rein bauliche Aufwertung reicht in manchen Stadtteilen alleine nicht aus, den Problemen der Entwicklung entgegen zu wirken.
Gemäß § 171e im Baugesetzbuch besteht ein besonderer Entwicklungsbedarf dann, wenn „ein Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist.“
Mit Hilfe des Programms soll
angestrebt werden.