Patenschaften
Patenschaftsvertrag zwischen der
Musikschule Dessau-Roßlau und der
Anhaltischen Philharmonie Dessau
Mit dieser Vereinbarung soll die bereits bestehende vielfältige Zusammenarbeit zwischen der Musikschule Dessau-Roßlau und der Anhaltischen Philharmonie Dessau dauerhaft festgeschrieben und erweitert werden.
Folgende Felder einer Zusammenarbeit werden vereinbart:
- Die Vertragspartner streben einmal pro Saison ein gemeinsames öffentliches Musizieren an.
- Die Anhaltische Philharmonie ermöglicht den Musikschülern nach vorheriger Absprache Probenbesuche. Insbesondere sollen die Hauptproben der Sinfoniekonzerte für diejenigen Musikschüler geöffnet werden, deren Instrument als Soloinstrument im Programm vertreten ist.
- Mindestens einmal pro Saison stehen Konzertsolisten der Anhaltischen Philharmonie für Workshops mit Musikschülern zur Verfügung.
Einzelne Mitglieder der Anhaltischen Philharmonie übernehmen Mentorenaufgaben beim Musikschulorchester und beraten auf Wunsch dessen Mitglieder z.B. bei Fragen der Musikausbildung, vor Wettbewerben oder beim Instrumentenkauf.
- Bei den Donnerstags-Sinfoniekonzerten erhalten Musikschüler Eintrittskarten zum Preis von 1,00 Euro. LehrerInnen der Musikschule erhalten jeweils 2 Steuerkarten.
- Die Anhaltische Philharmonie hilft dem Orchester der Musikschule bei Besetzungsproblemen.
- Die Musikschule unterstützt die Anhaltische Philharmonie bei der Werbung für ihre Sinfonie- und Sonderkonzerte.

