
Achtung! Bitte keine Notrufe per E-Mail!
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Notruf Brand, Hilfeleistung, Notfallrettung |
Fon: 112
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für gesundheitliche Probleme, außerhalb der Praxiszeiten, die nicht der Notfallrettung unterliegen |
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qualifizierter Krankentransport - bei erforderlicher fachlicher Betreuung |
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Fax: 0340 204-2927 E-Mail: |
Der Notruf ist für jeden Hilfesuchenden kostenlos.
Als Notruf werden alle Ereignisse betrachtet, die der Rettung aus lebenbedrohlichen Situationen, der Bekämpfung von Bränden und der Beseitigung von Gemeingefahren (Hilfeleistung) dienen.
Als Notfallrettung werden alle unverzüglich Maßnahmen zur Lebenserhaltung und/oder zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden betrachtet. Dazu gehört die Herstellung der Transportfähigkeit und die Beförderung unter fachgerechter Betreuung mit einem Rettungsfahrzeug in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
Notfallpatienten sind Verletzte oder Kranke die sich in Lebensgefahr befinden, und solche, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
Die Rettungsleitstelle ist rund um die Uhr mit mindestens 2 Mitarbeitern besetzt.
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst übernimmt Hausbesuche in dringenden gesundheitlichen Fällen, die jedoch keine lebensbedrohliche Situation darstellen und wird durch die Rettungsleitstelle Dessau für das Stadtgebiet koordiniert.
Durch die Rettungsleitstelle Dessau-Roßlau werden neben dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst die fachärztlichen/zahnärtlichen Bereitschaftsdienste (Kinderarzt, Augenarzt, HNO, Zahnarzt) vermittelt bzw. die diensthabende Praxis/Klinik sowie Apotheke benannt.
Ausserhalb der Bereitschaftszeiten des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes ist der Hausarzt für eventuelle Hausbesuche zu konsultieren.
Zeiten des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes:
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Mo - Fr
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19.00 - 07.00 Uhr
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Sa, So, Feiertag
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07.00 - 07.00 Uhr
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Ein Bereitschaftsdienst für Zahnärzte besteht nur am Wochenende und an Feiertagen. die Sprechzeiten können in der Rettungsleitstelle erfragt werden.
Krankentransport
Der qualifizierte Krankentransport wird nur bei erforderlicher fachlicher Betreuung durch die Rettungsleitstelle koordiniert. Auf der "Verordnung einer Krankenbeförderung" muss das Feld - 'Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig' - mit "ja" markiert sein.
Der einfache Krankentransport ist kein Bestandteil des Rettungsdienstes und wird von der Rettungsleitstelle nicht entgegengenommen.