

Am 25. Februar 2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) verabschiedet. Das sogenannte "Bildungs-und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche" ist Bestandteil der Gesetzesänderung.
Anspruch auf die Leistungen der Bildung und Teilhabe haben Familien mit Kindern, die
+ Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II - SGB II)
+ der Sozialhilfe (SGB XII)
+ Wohngeld oder
+ Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
beziehen.
Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Einzelfallbezogen können gemäß
§ 28 SGB II und
§ 34 SGB XII Leistungen für folgende Bedarfe gewährt werden:
Das Budget zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann für
eingesetzt werden.
Jobcenter SGB II Dessau-Roßlau
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Zimmer: 207
Fon: 0340 / 204 21 58
Fax: 0340 / 204 21 50
E-Mail:
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
[20 KB]
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
[14 KB]
Formular für die Schulbestätigung zur Notwendigkeit der Lernförderung
[13 KB]
Formular für die Bestätigung der Schule/Kindertageseinrichtung für Ausflüge/Klassenfahrten
[8 KB]