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Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende / Wehrübende

Wehrdienstleistende sowie deren Angehörige (z. B. Ehepartner/in, Lebenspartner/in, Kinder) erhalten, soweit im Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nach dem Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen Unterhaltssicherungsleistungen.

Träger der Leistungen ist die Bundesrepublik Deutschland.

Anmerkung:

Als Nachfolger für den Zivildienst wurde im April 2011 der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Für den Bundesfreiwilligendienst werden keine Unterhaltssicherungsleistungen gewährt.

Leistungen

Im Einzelnen können folgende Leistungen gewährt werden:

  • Miete oder Mietbeihilfe
  • Unterhalt für Familienangehörige
  • Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
  • Stundungszinsen für Darlehen
  • Wirtschaftsbeihilfe für Berechtigte, die vor der Einberufung selbständig waren
  • Verdienstausfallentschädigung für Wehrübende
  • Garagenmiete bei Stilllegung des KfZ während der Wehr- und Zivildienstzeit

Kontakt

Anschrift

Stadt Dessau-Roßlau

Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4

06844 Dessau-Roßlau

Link auf eine weitere Seite der Präsentation www.dessau-rosslau.de. Lage im Stadtplan

Fon:   siehe unten

Fax:   0340 / 204 21 50

eMail:  sozialamt@dessau-rosslau.de


Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr

Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Ansprechpartner

Zimmer: 215 (2. Obergeschoß)

Fon: 0340 / 204 14 56

  

Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden

 

 

 

Formulare 

Formulare sind unter obiger Kontaktadresse erhältlich.

 

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