
Wehrdienstleistende sowie deren Angehörige (z. B. Ehepartner/in, Lebenspartner/in, Kinder) erhalten, soweit im Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nach dem
Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen Unterhaltssicherungsleistungen.
Träger der Leistungen ist die Bundesrepublik Deutschland.
Anmerkung:
Als Nachfolger für den Zivildienst wurde im April 2011 der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Für den Bundesfreiwilligendienst werden keine Unterhaltssicherungsleistungen gewährt.
Im Einzelnen können folgende Leistungen gewährt werden:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Fon: siehe unten
Fax: 0340 / 204 21 50
eMail:
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zimmer: 215 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 14 56
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden
Formulare sind unter obiger Kontaktadresse erhältlich.