Bitte wählen Sie:
Kinderkrippen (KK) sind Einrichtungen für Kinder bis zum Alter von drei Jahren.
Kindergärten (KG) sind Einrichtungen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt.
Kindertagesstätten (Kita) sind Einrichtungen, die Krippenkinder und Kindergartenkinder und/oder Hortkinder gemeinsam betreuen.
Horte sind Einrichtungen für Kinder vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.
Schuleintritt ist der 1. August des Jahres, in dem das Kind die Schule besucht.
Welche der Betreuungsformen zur Verfügung gestellt werden kann, richtet sich einerseits nach dem Bedarf der Eltern und andererseits nach den jeweiligen räumlichen Bedingungen der Häuser. Ein den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder entsprechendes Raumprogramm, einschließlich der sanitären Ausstattung, sowie ein gesetzlich vorgeschriebener Personalschlüssel wird hierbei besonders berücksichtigt.
Über die Hortplätze erhalten Sie auf diesen Seiten nur soweit Auskunft, wie sie den Kindereinrichtungen als gesonderte Gruppe oder Außenstelle zugeordnet sind.
Alle Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt werden auf der Grundlage des derzeit gültigen Kinderförderungsgesetzes betrieben und benötigen für den Betrieb eine Erlaubnis. Diese Betriebserlaubnis wird durch das Landesverwaltungsamt/ Referat Kindertageseinrichtungen (Landesjugendamt) auf der Grundlage der räumlichen, personellen und konzeptionellen Bedingungen erteilt.
Kindertageseinrichtungen unterliegen der staatlichen Aufsicht, welche vom Landesjugendamt und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe wahrgenommen wird.
Der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel richtet sich nach dem Betreuungsalter der Kinder und den laut Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsstunden.
Für Kindertageseinrichtungen gelten folgende Personalschlüssel:
Bemessungsgrundlage ist für Krippen- und Kindergartenkinder eine neunstündige Betreuungszeit und für Hortkinder eine sechsstündige Betreuungszeit.
Nach derzeit gültiger Rechtslage hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dessau-Roßlau Anspruch auf einen Platz in einer Dessau-Roßlauer Kindertageseinrichtung bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Platz in einer bestimmten Einrichtung vorgehalten werden muss. Sofern Plätze in der von den Eltern gewählten Einrichtung zum Zeitpunkt des Aufnahmewunsches frei sind und das Kind das entsprechende Aufnahmealter für die Einrichtung hat, wird dieser auch den Eltern zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie für die kommunalen Einrichtungen in der
Satzung über die Nutzung der kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Dessau oder für die Einrichtungen in freier Trägerschaft beim jeweiligen Träger der Einrichtung.
Das Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung besteht für alle Kinder. Dabei stehen den behinderten Kindern zum jetzigen Zeitpunkt vorrangig die Kindertageseinrichtungen des Behindertenverbandes e. V. zur Verfügung.
Diese Einrichtungen verfügen über Regelgruppen (nichtbehinderte Kinder), Integrationsgruppen (behinderte und nichtbehinderte Kinder leben in einer Gruppe) und bei notwendigem Bedarf Sondergruppen (Kleinstgruppen für behinderte Kinder). Sie verfügen neben dem Fachpersonal für die Regelgruppen auch über speziell in der Behindertenproblematik ausgebildetes Personal sowie über den Behinderungen gerecht werdende Therapieräume.
Diese Voraussetzungen ermöglichen stufenlose Übergänge zwischen sozialpädagogischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten und Einzel- oder Gruppentherapie vor Ort.
In allen anderen Kindertageseinrichtungen besteht auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes ebenfalls die Möglichkeit der Aufnahme behinderter Kinder. Hier ist, entsprechend dem besonderen Betreuungs- und Förderungsbedarf des behinderten Kindes unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen und personellen Voraussetzungen, die Aufnahme zu prüfen und abzustimmen. Da eine gezielte Förderung der behinderten Kinder auch im mer von den räumlichen und personellen Voraussetzungen abhängt, sind beispielsweise therapeutische Maßnahmen zwischen den Eltern und der Kindertageseinrichtung zu besprechen und vor dem Einsatz ambulanter Maßnahmen zu prüfen.
Um den Eltern speziell bei der Wahl der Kindereinrichtung für ihr behindertes Kind behilflich zu sein, stehen ihnen einerseits die Leiterinnen der Einrichtungen, der Kinder- und Jugendärztliche Dienst in der Wallstraße und die Fachberaterin des Jugendamtes gern zur Verfügung.
Eine Besichtigung der Häuser vor Aufnahme des Kindes kann ebenfalls als Orientierungshilfe genutzt werden.
Zukünftig kann es bei Bedarf zur Schaffung weiterer behindertengerechter Plätze kommen. Aktuelle Informationen erhalten Sie dann im Jugendamt.
Die Anmeldung und Aufnahme eines Kindes für eine Kindertageseinrichtung der Stadt Dessau erfolgt durch schriftlichen Antrag der Eltern an das Jugendamt.
Antragsformulare erhalten Sie hierfür im Jugendamt, Bürgeramt, bei den Leiterinnen der Kindereinrichtungen oder über das Internet.
Für einen Platz in einer Einrichtung in freier Trägerschaft wenden Sie sich bitte direkt an die Leiterin der Kindertageseinrichtung.
Die Anmeldung für einen Kindertageseinrichtungsplatz erfolgt laufend. Die Eltern werden gebeten, so zeitig wie möglich, mindestens 3 Monate vor dem Aufnahmetermin, ihr Kind anzumelden. Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Monats. Bei sich kurzfristig ergebener Notwendigkeit einer Betreuung ist eine sofortige Aufnahme möglich. Für die Hortbetreuung muss, nach derzeit gültiger Rechtsgrundlage, die Anmeldung spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr vorgenommen werden.
Ist eine Beratung zur Platzwahl gewünscht, besteht die Möglichkeit, an den Sprechtagen in das Jugendamt, Zimmer 318, zu kommen.
Die Kindertageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption.
Leitziel der erzieherischen pädagogischen Bemühungen ist der beziehungsfähige, werteorientierte, schöpferische Mensch, der sein Leben eigenverantwortlich gestalten kann. Besonders bedeutungsvoll ist deshalb die Entwicklung der Selbstständigkeit, der Verantwortungsbereitschaft und des Sozialverhaltens sowie die Erhaltung der Lernfreude und das Wecken der Kreativität, ebenso die Förderung der Konfliktfähigkeit.
Besonders die Kindereinrichtung kann dafür Sorge tragen, dass alle Bildungs- und Erziehungsbereiche das ganzheitliche Lernen fördern. Das heißt, Lerninhalte durchdringen einander und werden nicht voneinander losgelöst vermittelt. Im Vordergrund dabei steht immer das praktische Tun. Das Lernen durch Erfahrung, durch Begreifen, durch das Erfassen mit möglichst allen Sinnen soll vordergründig zur Anwendung kommen. Die Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtungen unterstützt die natürliche Neugier der Kinder, fordert Bildungsprozesse heraus, greift Themen der Kinder auf und erweitert sie. Jedes Kind soll dort abgeholt werden, wo es in seiner Entwicklung steht. Der Lernort Kindereinrichtung hat die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen, dem Kind zur größtmöglichen Selbstständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lebensfreude anzuregen und zu stärken. Des Weiteren soll die Kindereinrichtung dem Kind ermöglichen, seine emotionalen und schöpferischen Kräfte aufzubauen und seine Neigungen und Begabungen zu fördern.
Beim Kind sollen insbesondere sprachliche Kompetenzen, elementare Fähigkeiten im Umgang mit Mengen, räumliche Orientierungen, eine altersgerechte Grob- und Feinmotorik sowie das Denken gefördert werden. Weiterhin soll dem Kind Grundwissen über seinen Körper und seine körperliche Entwicklung vermittelt werden.
Durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten, herausfordernde Materialien, attraktive Räume, tägliche intensive Beweglichkeitsmöglichkeiten und vor allem viel Zeit für das aktive Spiel sollen die geistigen Fähigkeiten des Kindes sich entfalten und Kenntnisse aus Natur und Umwelt erworben und gefestigt werden.
Die Kindereinrichtungen stehen allen Kindern, gleich welcher Rasse, Nation oder Religion zur Verfügung.
Dieser Abschnitt sollte besonders von den Eltern berücksichtigt werden, die sich für einen Krippenplatz nach dem 7. Lebensmonat des Kindes entschieden haben oder deren Kind im Alter von 3 bis 6 Jahren bisher wenig Kontakte mit anderen Kindern ohne die Eltern oder andere ihm vertraute Personen hatte. Wir wissen heute, dass eine gute qualifizierte Tagesbetreuung auch Kindern unter drei Jahren positive Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
Jedoch ist für eine gelungene Aufnahme Ihre Mithilfe notwendig.
Der Übergang von der gewohnten und sicheren Basis der Familie in die Kindertageseinrichtung
ist für jedes Kind eine Herausforderung.
Auch Eltern müssen sich an das „Loslassen können“ ihres Kindes gewöhnen, um die Eingewöhnung zum Erfolg zu führen. Für Ihr Kind bedeutet dieser Lebensabschnitt, dass es sich nicht nur an die neue Umgebung und Abläufe, sondern auch an die neuen Erwachsenen und Kinder gewöhnen muss. Aus diesem Grund sollten Sie bei der Planung der Aufnahme berücksichtigen, dass in der Regel innerhalb von 14 Tagen Ihr Kind zunächst nur kurzzeitig (1 bis 2 Stunden) am Tag in Ihrer Begleitung in die Einrichtung kommt. Nach wenigen Tagen (wird durch das erfahrene Erzieherpersonal eingeschätzt) sollten Sie sich dann immer mehr zurückziehen und Ihr Kind zeitlich gesteigert ohne Sie den Kindertagesstättenalltag erleben lassen.
Diese Phase des rechtzeitigen „Loslassens“ ist für das Gelingen der Eingewöhnung von entscheidender Bedeutung. Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen und die Mitarbeiterinnen im Jugendamt beraten Sie hierzu sehr gern.
Die Gesamtkosten eines Platzes in einer Kindereinrichtung setzen sich aus den Betriebs-, Sach- und Personalkosten zusammen.
Die Finanzierung der Plätze erfolgt anteilig durch das Land Sachsen-Anhalt, die Kommune, die freien Träger und die Eltern.
Eltern beteiligen sich an den Kosten mit einem durch die Stadträte festzulegenden und in der Presse zu veröffentlichenden Elternbeitrag. Den weit größeren Anteil übernimmt die Stadt Dessau-Roßlau bei der Finanzierung der Plätze.
Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen gerecht werden zu können, ist im Interesse einer bestmöglichen Förderung eines jeden Kindes eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen notwendig.
Sofern in einer Kindertageseinrichtung Gruppen gebildet werden, wird eine Elternsprecherin/ein Elternsprecher je Gruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Elternschaft wählt wenigstens zwei Vertreterinnen/Vertreter für das Kuratorium der Kindertageseinrichtung, dem die Leiterin des Hauses und eine Vertreterin/einen Verteter des Trägers angehört.
Die Elternschaft oder die Elternsprecher/-innen wählen für die Dauer von 2 Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter für den Stadtelternbeirat, wenn in der Gemeinde oder Stadt mehrere Kindertageseinrichtungen bestehen.