Seit dem 1. Januar 2010 werden die Aufgaben der unteren Forstbehörde von der Stadt Dessau-Roßlau wahrgenommen.
Gemäß Teil 1 § 13 des Gesetzes zur Übertragung staatlicher Aufgaben in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte geht die bisher von den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommene Aufgabe der Forsthoheit auf die Landkreise und kreisfreien Städte über.
Insofern ist die Stadt Dessau-Roßlau für alle Waldflächen auf dem Territorium der Stadt untere Forstbehörde und im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unter anderem für die Durchsetzung des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt sowie des Feld- und Forstordnungsgesetzes für das Land Sachsen- Anhalt zuständig.
Die untere Forstbehörde der Stadt Dessau-Roßlau wird vertreten durch das Tiefbauamt und hat seinen Sitz im Technischen Rathaus, Finanzrat-Albert-Straße 1.
Hinsichtlich der Genehmigungsbedürftigkeit ist die untere Forstbehörde u.a. zuständig für die Bearbeitung von Anträgen zur/zum:
- Waldumwandlung,
- Erstaufforstung bisher nicht mit Wald bestockter Flächen,
- Wiederaufforstung,
- Durchführung von Kahlhieben über vier Hektar,
- Versiegelung von Waldwegen,
- Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Meldung vom 26.01.2010