
Die Badewasserqualität der öffentlichen Freibäder wird regelmäßig in der Zeit vom 01. bzw. 15. Mai bis 15. September durch das Gesundheitamt überwacht. Das Baden in diesen Gewässern ist durch die Gesundheitsbehörden ausdrücklich gestattet. Grundlage der Überwachungstätigkeit bildet eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Gesundheitämter entnehmen in 14-tägigen Abständen Wasserproben und lassen die mikrobiologischen Parameter im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchen. Mit jeder Probenahme ist eine Ortsbesichtigung verbunden, um die hygienische Gesamtsituation des Badegebietes zu beurteilen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen finden Sie unter:
www.ms.sachsen-anhalt.de/badegewaesserkarte
Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse orientiert sich an Richt-und Grenzwerten. Richtwerte sind Leitwerte für eine gute Wasserqualität, deren Einhaltung angestrebt werden sollte. Eine Überschreitung stellt keine gesundheitliche Gefahr dar. Grenzwerte markierten Werte, bei deren Überschreitung Gesundheitgefahren theoretisch möglich sein können. Die Grenzwerte liegen im Vorsorgebereich. Um jedes Gesundheitsrisiko auszuschließen, ist die Einhaltung der Grenzwerte oberstes Ziel. Fäkalcoliforme und gesamtcoliforme Bakterien sind sogenannte Indikatorkeime, d.h. ein Nachweis dieser Keime läßt auf das Vorhandensein anderer gefährlicher Krankheitserreger schließen.
Vor allem in den Sommermonaten neigen einige Badegewässer zur Massenentwicklung von Blaualgen. Manche Blaualgen sammeln sich bevorzugt an der Wasseroberfläche und werden in die Ufernähe getrieben. Dadurch kommt es zur Trübung des Wassers. Bestimmte Blaualgen (Cyanobakterien) bilden Giftstoffe, die bei den Badenden durch Verschlucken oder durch sehr langen Hautkontakt Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle oder Hauterscheinungen hervorrufen können. Vor allem sind Kinder und Kleinkinder gefährdet, wenn sie in Ufernähe spielen.
Falls an einer Badestelle eine intensive Grünfärbung, verbunden mit einer Minderung der Sichttiefe oder gar ein Algenteppich festgestellt wird, sollte aus Vorsorgegründen auf das Baden verzichtet werden. Das trifft insbesondere für Kinder zu. Sofern nach dem Baden gesundheitliche Beschwerden auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht und zusätzlich das Gesundheitsamt informiert werden.
Werden während der routinemäßigen Beprobung Grenzwertüberschreitungen festgestellt, ordnet das Gesundheitsamt zusätzliche Kontrolluntersuchungen an und führt Ortsbesichtigungen durch. Je nach Einzelfall kann das Gesundheitsamt von dem Aussprechen eines Badeverbotes Gebrauch machen, wenn durch die vorhandenen Grenzwertüberschreitungen Gesundheitsrisiken für die Badenden bestehen. Das Badeverbot ist durch deutlich sichtbare Schilder durch den Rechtsträger des Gewässers zu kennzeichnen.
Die aktuellen Informationen zur Qualität der Badegewässer in Sachsen-Anhalt finden Sie ab sofort unter der Adresse
www.ms.sachsen-anhalt.de/badegewaesserkarte
Gesamtcolif. Bakterien: Richtwert = 500/100ml Grenzwert = 10.000/100ml
Fäkalcolif. Bakterien: Richtwert = 100/100ml Grenzwert = 2.000/100ml 
Klasse 1: "sehr gut geeignet als Badegewässer"
Klasse 2: "gut geeignet als Badegewässer"
Klasse 3: "geeignet als Badegewässer"
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch über das Gesundheitsamt
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Gesundheitsamt Dessau-Roßlau |
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