Im Jahr 2007 bestand für die Gemeinden erstmals die Verpflichtung, die Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen (Bundes- oder Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, das entspricht einer Verkehrsbelegung von ca. 16.400 Fahrzeugen pro Tag, durchzuführen. Inzwischen hat die Stadt Dessau-Roßlau die 2. Stufe der EU-Lärmkartierung fristgemäß zum 30. Juni 2012 abgeschlossen und Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erstellt. Eine ausführliche Erläuterung zur Durchführung der Lärmkartierung finden Sie hier
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In Auswertung der Ergebnisse der Bundesverkehrswegezählung 2010 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, der Angaben in den Verkehrsentwicklungsplänen der Städte Dessau und Roßlau einschließlich aktueller Verkehrserhebungen wurde der Schwellwert zur Kartierungspflicht auf allen Bundesstraßen im Stadtgebiet auf einer Länge von 44 km sowie auf insgesamt 15 km Gemeindestraßen erreicht, siehe Übersichtsplan
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Analog zur Vorgehensweise bei der 1. Stufe der Lärmkartierung wurden alle Straßen kartiert, die ein Verkehrsaufkommen oberhalb des kartierungspflichtigen Wertes aufwiesen, d.h. auch Gemeindestraßen. Zur Vermeidung von Lücken wurde immer der gesamte Straßenzug berücksichtigt.
Die Kartierung der Autobahn A9 erfolgte zentral durch das Landesamt für Umweltschutz. Die EU-Lärmkarten entlang der Bundesautobahnen werden mit freundlicher Unterstützung durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer des Geoportals unter dem Link: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/geoservice/viewer/main.htm
in grafischer Form präsentiert.
Die Ergebnisse der 2. Stufe der Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen der Stadt Dessau-Roßlau liegen nunmehr vor und können hier eingesehen werden
[10.100 kB]. Sie finden im Bericht Lärmkarten auf denen die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr mit Isophonenbändern in 5 dB – Schritten dargestellt ist. Als Lärmindizes gemäß 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) wurden der Day-Evening-Night-Pegel LDEN als Maß für einen Beurteilungszeitraum von 24 Stunden und der Night-Pegel LNight mit einer Bezugszeit von 8 Stunden, beginnend um 22:00 Uhr, berechnet und ausgewertet. Im Bericht sind weiterhin tabellarische Auswertungen zur Lärmbetroffenheit der Anwohner sowie zur Größe der lärmbelasteten Gebiete und der darin befindlichen Anzahl der Wohnungen, Krankenhäuser und Schulen ersichtlich.
Bis zum 18. Juli 2013 ist jetzt ein so genannter Aktionsplan zur Minderung des Lärms aufzustellen.
Ziel dieser Planung soll es sein, dass Lärmprobleme und –auswirkungen geregelt und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden, wobei hier eine breite Mitwirkung der Öffentlichkeit ausdrücklich gewünscht wird.