Archiv zum Elbe-/ Muldehochwasser 2002 in Dessau


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Hochwasserinformationen

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Bundesanstalt für Arbeit
Arbeitsamt Dessau
 
Presseinformation Nr. 60/02
vom 21.08.2002



Arbeitsamt hilft vom Hochwasser betroffenen Unternehmen
 
Die Direktorin des Arbeitsamtes Dessau, Sabine Edner, hat am Vormittag an die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Betriebe appelliert, ihre Mitarbeiter auf Grund von Produktionseinschränkungen nicht zu entlassen oder freizustellen, sondern Kurzarbeit einzuführen und unbedingt beim Arbeitsamt Dessau Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die derzeitige Nichtbeschäftigung der Arbeitnehmer stelle ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Sozialgesetzbuches III dar, für das zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit an Betriebe Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne, so Edner.
Besonders zu beachten ist dabei, dass die beim Bezug von Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in diesen Fällen komplett übernommen werden. Das bedeutet, es kommen auf den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten zu. Über die Anträge der Betriebe wird das Arbeitsamt Dessau, auch rückwirkend bis 13.08.2002, sofort entscheiden.
 
Arbeitsamt Dessau · Seminarplatz 1 · 06846 Dessau
Telefon: 0340 502-2138
 

 
Veröffentlicht am 21. August 2002
durch die Pressestelle der Stadtverwaltung Dessau
pressestelle@dessau.de
 


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