|
|


| Übersicht zum Thema Mulde-Hochwasser in Dessau |
zurück Informationen, Pressemeldungen, Links
|
|

Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsamt Dessau
Presseinformation Nr. 60/02 vom 21.08.2002


|
Arbeitsamt hilft vom Hochwasser betroffenen Unternehmen
Die Direktorin des Arbeitsamtes Dessau, Sabine Edner, hat am Vormittag
an die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Betriebe appelliert,
ihre Mitarbeiter auf Grund von Produktionseinschränkungen nicht zu
entlassen oder freizustellen, sondern Kurzarbeit einzuführen und
unbedingt beim Arbeitsamt Dessau Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Die derzeitige Nichtbeschäftigung der Arbeitnehmer stelle ein
unabwendbares Ereignis im Sinne des Sozialgesetzbuches III dar,
für das zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit an Betriebe
Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne, so Edner.
Besonders zu beachten ist dabei, dass die beim Bezug von Kurzarbeitergeld
vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in diesen
Fällen komplett übernommen werden. Das bedeutet, es kommen auf den
Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten zu. Über die Anträge der Betriebe
wird das Arbeitsamt Dessau, auch rückwirkend bis 13.08.2002, sofort
entscheiden.
Arbeitsamt Dessau · Seminarplatz 1 · 06846 Dessau
Telefon: 0340 502-2138

Veröffentlicht am 21. August 2002
durch die Pressestelle der Stadtverwaltung Dessau
pressestelle@dessau.de
|
|